Allgemeine Geschäftsbedingungen der Electric Runner GmbH¹


§1 Gegenstand und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Buchungsberechtigung, Bonitätsprüfung, Vertragsschluss

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Mietverträge zwischen der Electric-Runner GmbH, Gewerbestraße 22, 76467 Bietigheim („Electric Runner“) und dem Vertragspartner („Mieter“) (jeweils/gemeinsam auch: „Partei/en“), die die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Elektrofahrzeugs („Miete“) zum Gegenstand haben.

1.2 Soweit es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer (§14 BGB) handelt, wird Folgendes vereinbart:

Diese AGB gelten ausschließlich. Diesen AGB entgegenstehende, von ihnen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Mieters erkennt Electric Runner nicht an, es sei denn, Electric Runner stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten auch dann nicht, wenn Electric Runner in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Die Bereitstellung des Online-Buchungssystems stellt kein rechtsverbindliches Angebot von Electric Runner dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Electric Runner ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages zu unterbreiten. Der Mieter meldet sich mit bestehenden Kundendaten an oder gibt die hierzu erforderlichen Daten neu ein.

Durch Betätigen des Buttons „Jetzt Bestellen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB ab.

1.4 Mieter kann nur sein („Buchungsberechtigter“), wer bei Abgabe des Angebotes

1.4.1 einen Wohnsitz (§ 7 Abs. 1 BGB) in Deutschland,

1.4.2 das 18. Lebensjahr vollendet

1.4.3 eine gültige deutsche oder nationale Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR,

1.4.4 zusätzlich bei Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, einen Geschäftssitz in Deutschland hat.

Electric Runner sendet dem Kunden eine Zusammenfassung des Angebotes in Textform („Zusammenfassung“). Sofern Electric Runner keinen anderen Verifizierungsprozess anbietet, (z.B. über „IDnow“) wird Electric Runner den Mieter in dieser Zusammenfassung auffordern folgende Nachweise zu übermitteln:

  • einen amtlichen Nachweis der Identität,
  • einen gültigen Führerschein als Nachweis der Fahrerlaubnis und
  • eine Versicherung in Textform als Nachweis, dass kein Fahrverbot besteht,
  • zusätzlich bei Unternehmen im Sinne des § 14 BGB einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Electric Runner kann das Angebot des Kunden ablehnen, wenn die Nachweise nicht innerhalb von 48 Stunden durch den Mieter übermittelt wurden. Ebenfalls behält sich Electric Runner das Recht vor, im Rahmen seiner eigenen Entscheidungsfreiheit das Angebot des Kunden abzulehnen.

1.5 Der Mieter ist damit einverstanden, dass Electric Runner die Bonität des Mieters vor Annahme des Angebots prüft („Bonitätsprüfung“). Die Bonitätsprüfung erfolgt auf Kosten von Electric Runner

1.5.1 durch Einholung einer Bonitätsauskunft über die CRIF GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München und

1.5.2 bei Mietern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zusätzlich durch Einholung einer Bonitätsauskunft über die Creditreform Rating AG, Europadamm 2-6, 41460 Neuss

Bestehen nach der Bonitätsprüfung Zweifel an der Bonität des Mieters, kann Electric Runner das Angebot des Kunden ablehnen.

1.6 Die Annahme des Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung von Electric Runner („Buchungsbestätigung“) in Textform. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist der Mietvertrag geschlossen.

§2. Mietsache, Zustand bei Überlassung, Beweislast für anfängliche Schäden und Mängel

2.1 Durch den Mietvertrag wird Electric Runner verpflichtet, dem Mieter während der Mietzeit den Gebrauch der in dem Mietvertrag genannten Mietsache („Fahrzeug“) zu gewähren. Mit überlassen wird das in dem Übergabeprotokoll genannte Zubehör und die gesetzliche Sicherheitsausrüstung.

Electric Runner hat das Fahrzeug dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und es während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Electric Runner ist insbesondere verpflichtet zur Zulassung des Fahrzeugs, zur Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen, zur Inspektion nach Angaben des Herstellers, sowie zum saisonalen und durch den normalen Verschleiß bedingten Reifenwechsel sowie zum Schadensmanagement.

Electric Runner hat für das Fahrzeug die in dem Mietvertrag vereinbarten Versicherungen abzuschließen und während der Dauer des Mietvertrags aufrecht zu erhalten.

2.2 Schäden an dem Fahrzeug bei Überlassung an den Mieter werden in dem Übergabeprotokoll gemäß nachstehendem § 7 erfasst.

Der Mieter hat das Fahrzeug unverzüglich nach der Überlassung und spätestens vor der ersten Nutzung sorgfältig auf (weitere) Schäden und Mängel zu untersuchen und etwaige Schäden oder Mängel Electric Runner unverzüglich in Textform anzuzeigen. Meldet der Mieter keine (weiteren) Schäden oder Mängel, wird vermutet, dass das Fahrzeug bei Überlassung nur die in dem Übergabeprotokoll vermerkten Schäden hatte und frei von anfänglichen Mängeln war. Die Vermutung gilt nicht für Schäden oder Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar oder bei Überlassung nachweislich vorhanden waren.

§3. Fahrt- und Nutzungsberechtigung, Haftung für Fahrer, Zurückbehaltungsrecht von Electric Runner, Mitteilungspflicht

3.1 Fahrtberechtigt sind nur der Mieter und die in dem Mietvertrag namentlich genannten weiteren Fahrer („Fahrtberechtigte“). Die Aufnahme anderer oder weiterer Fahrtberechtigte während der Dauer des Mietvertrags bedarf der Zustimmung von Electric Runner in Textform.

3.2 Fahrtberechtigte sind zur Nutzung nur berechtigt („Nutzungsberechtigung“), wenn der Fahrtberechtigte im Zeitpunkt seiner jeweiligen Nutzung

3.1.1 eines Tesla-Fahrzeuges Model X oder mit der Zusatzausstattung „Performance“

    • das 21. Lebensjahr vollendet (Mindestalter) und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Höchstalter) und
    • seit mindestens 3 Jahren über eine gültige deutsche oder nationale Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR verfügt (Mindestdauer),

3.1.2 eines sonstigen Tesla-Fahrzeugs bzw. eines anderen Modells

    • das 18. Lebensjahr vollendet (Mindestalter) und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Höchstalter) und
    • seit mindestens 1 Jahr über eine gültige deutsche oder nationale Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates oder des EWR verfügt (Mindestdauer)

3.1.3 einen Wohnsitz (§ 7 Abs. 1 BGB) in Deutschland hat

und

3.1.4 keinem Fahrverbot unterliegt.

3.3 Bei Aufnahme weiterer Fahrtberechtigter gemäß vorstehender Ziffer 3.1 muss der Mieter

  • einen amtlichen Nachweis der Identität,
  • einen gültigen Führerschein als Nachweis der Fahrerlaubnis und
  • eine Versicherung in Textform als Nachweis, dass kein Fahrverbot besteht

übermitteln, sofern Electric Runner keinen anderen Verifizierungsprozess anbietet (z.B. über „IDnow“).

3.4 Dem Mieter ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung von Electric Runner das Fahrzeug anderen Personen zu überlassen, als in dem Mietvertrag vereinbart. Eine Nutzung ohne Fahrt- oder Nutzungsberechtigung („unberechtigte Nutzung“) hat der Mieter durch geeignete Maßnahmen zu verhindern bzw. unverzüglich nach Kenntniserlangung zu unterbinden.

Der Mieter hat jeden Fahrtberechtigten über den Inhalt des Mietvertrages, dieser AGB und der Datenschutzvereinbarung von Electric Runner zu unterrichten und den Fahrtberechtigten zu deren Beachtung anzuhalten; das gilt insbesondere für die Pflichten gemäß nachfolgender Ziffer 8 und 10. Firmenkunden als Mieter haben darüber hinaus eigenständig zu prüfen, ob die Person, die das Fahrzeug nutzt, fahrtund nutzungsberechtigt im Sinne vorstehender Ziffern 3.1 und 3.2 ist.

3.5 Der Mieter ist verpflichtet, Electric Runner unverzüglich und unaufgefordert in Textform mitzuteilen, wenn die Nutzungsberechtigung gemäß vorstehender Ziffer 3.2 von ihm oder einem anderen Fahrtberechtigten zeitweilig oder auf Dauer entfällt oder entfallen ist. Das gilt insbesondere bei Verlust der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbotes.

§4. Miete, Fälligkeit, Vergütung zusätzlicher Leistungen, zusätzliche Kosten, Zahlungsverzug

4.1 Der Mieter ist verpflichtet, Electric Runner die in dem Mietvertrag vereinbarte monatliche Miete zu entrichten. Die Miete ist am ersten Tag des jeweiligen Vertragsmonats im Voraus zu entrichten und ist, sofern nicht anders vereinbart, mit Zustellung der Rechnung sofort zahlbar.

In der Miete enthalten sind alle Kosten für die Überlassung und Erhaltung der Mietsache gemäß vorstehendem § 2.1 bei vertragsgemäßem Gebrauch (einschließlich Wertminderung und üblicher Verschleiß) im Rahmen des vereinbarten Kilometerpaketes, die Kfz-Steuer, die Rundfunkgebühren sowie die Prämien für die vereinbarten Versicherungen.

Weitere, aus dem Mietverhältnis entstandene Kosten, z.B. Mehrkilometer gemäß § 6 oder Vertragsstrafen gemäß § 7 und/oder 9 oder Bearbeitungsgebühren laut § 13 sind ebenfalls mit Zustellung der Rechnung sofort zahlbar.

4.2 Der Mieter ist ferner verpflichtet, für von ihm gebuchte Zusatzleistungen das vereinbarte Entgelt zusätzlich zu der Miete zu entrichten (vgl. auch Electric Runner Preisliste). Zusatzleistungen wie z.B. die Premium Konnektivität oder weitere Zusatzfahrer, sind monatlich für den nächsten Abrechnungsmonat zubuchbar oder für den folgenden Abrechnungsmonat kündbar. Die vom Mieter hinzugebuchten Zusatzleistungen können von ihm, über die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, im Kundenkonto jederzeit geändert werden. Die Zusatzoptionen Anhängerkupplung, Reduktion der Selbstbeteiligung oder Mobilitätsgarantie sind während der Laufzeit nicht vom Mieter veränderbar. Vom Kunden hinzugebuchte Zusatzleistungen werden jeweils mit dem nächsten Abrechnungsmonat aktiviert.

Die Vergütung von Zusatzleistungen ist vom Mieter am Anfang der Aktivierung bzw. des Abrechnungszyklus zu entrichten.

4.3 Sofern vorstehend nichts anderes vereinbart ist, trägt der Mieter die Kosten für den Betrieb des Fahrzeugs. Der Mieter trägt insbesondere die Kosten für Energie und Strom, für sonstige Hilfs- und Betriebsstoffe, Park- und Mautgebühren oder Bußgelder und Strafen.

Soweit von dem Mieter zu tragende Kosten bei Electric Runner anfallen (wie insbesondere Ladekosten, die an einem Supercharger von Tesla oder einer zugehörigen Gesellschaft anfallen), hat der Mieter diese Electric Runner für jeden Kalendermonat nach dessen Ablauf zu erstatten.

4.4 Die Zahlungsart richtet sich nach den in dem Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen. Der Mieter kann seine Zahlungsart in seinem Kundenkonto jederzeit ändern.

Ist keine Vereinbarung getroffen, hat der Mieter Zahlungen auf eigene Kosten an Electric Runner auf das in der Rechnung oder der Internetseite von Electric Runner angegebene Bankkonto zu überweisen.

4.5 Der Mieter stimmt zu, dass Rechnungen in elektronischer Form an den Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter hat sicherzustellen, dass ihm die elektronischen Rechnungen an der hinterlegten E-Mail-Adresse zugehen können. Der Mieter kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form widersprechen und Rechnungen in Papierform verlangen. In diesem Fall hat der Mieter die hierdurch verursachten Mehrkosten (Druck, Porto) zu tragen.

4.6 Kommt der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, ist Electric Runner berechtigt, das Fahrzeug für die Dauer des Verzugs per Fernsteuerung stillzulegen oder die Leistung des Fahrzeugs zu drosseln; das gilt nicht, wenn der Mieter den Verzug nicht zu vertreten hat.

Die übrigen Ansprüche und Rechte wegen Verzuges bleiben unberührt. Zu dem von dem Mieter zu ersetzende Verzugsschaden gehören die Kosten der erneuten Freischaltung bzw. Entdrosselung des Fahrzeugs. Insoweit wird der Verzugsschaden mit EUR 99,00 pauschalisiert; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§5. Kaution

Der Mieter hat Electric Runner Sicherheit zu leisten durch Bereitstellung der in dem Mietvertrag vereinbarten Geldsumme (Kaution). Die Kaution beträgt mindestens EUR 1.000 und dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche von Electric Runner gegen den Mieter aus dem Mietvertrag. Die vollständige Kaution wird unmittelbar nach Annahme des Angebotes gemäß § 1.6 von der gewählten Zahlungsart des Mieters eingezogen.

Electric Runner ist nicht verpflichtet, die Kaution von ihrem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Electric Runner wird über die Kaution binnen angemessener Frist nach Ende des Mietvertrags und Rückgabe des Fahrzeugs abrechnen und an den Mieter zurückerstatten, soweit keine Ansprüche von Electric Runner mehr bestehen.

Electric Runner kann nach Ende des Mietvertrags gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution auch mit streitigen Forderungen aufrechnen.

§6. Kilometerpauschale, Guthaben oder Pauschale für Laden an Tesla Supercharger

6.1 Mit der vereinbarten Miete ist die in dem Mietvertrag vereinbarte Gesamtlaufleistung („Inklusivkilometer“) während der Dauer des Mietvertrages („Kilometerpaket“) pauschal abgegolten.

6.2 Wird die vereinbarte Gesamtlaufleistung überschritten, hat der Mieter für jeden nicht in dem Kilometerpaket enthaltenen Kilometer („Mehrkilometer“) ein zusätzliches Entgelt zu bezahlen.

Das Entgelt je Mehrkilometer beträgt EUR 0,39, sofern in dem Mietvertrag keine hiervon abweichende Regelung getroffen worden ist. Das Entgelt für die Mehrkilometer ist bei Beendigung zur Zahlung fällig, sofern in nachfolgender Ziffer 6.4 nichts anderes bestimmt ist.

6.3 Wird die vereinbarte Gesamtlaufzeit unterschritten, hat der Mieter keine Ansprüche oder Rechte gegen Electric Runner wegen weniger gefahrener Kilometer („Minderkilometer“). Insbesondere erfolgt keine Erstattung der Miete wegen Minderkilometer.

6.4 Electric Runner ist berechtigt, die tatsächliche Laufleistung des Mieters über die Tesla-App (s. unten § 16) zu ermitteln. Überschreitet die tatsächliche Laufleistung des Mieters während der Dauer des Mietvertrages die Inklusivkilometer, werden die Mehrkilometer jeden Monat nachträglich in Rechnung gestellt. Auf Verlangen des Mieters wird Electric Runner ein höheres Kilometerpaket mit Wirkung für die Restlaufzeit vereinbaren.

6.5 Electric Runner kann in Einzelfällen, für Werbeaktionen oder bei Sonderangeboten dem Mieter ein Guthaben oder eine Pauschale für das Laden an Tesla Superchargern zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Vereinbarung wird im Mietvertrag getroffen. Eine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenem Guthaben oder Pauschalen für Laden an Tesla Superchargern erfolgt nicht. Schöpft der Mieter das vereinbarte Guthaben oder die Pauschale voll aus und entstehen Electric Runner Kosten für den Betrieb des Fahrzeuges, hat der Mieter diese Electric Runner für jeden Kalendermonat nach dessen Ablauf zu erstatten (siehe §4.3).

§7. Mietzeit, Übergabe des Fahrzeugs / Zurückbehaltungsrecht, Rückgabe und Abholung des Fahrzeugs

7.1 Die Laufzeit des Mietvertrages wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Electric Runner und der Mieter vereinbaren einen unverbindlichen Zeitraum für die Übergabe des Fahrzeugs. Sollte dieser Zeitraum um 6 Wochen überschritten werden, kann der Mieter Electric Runner innerhalb einer angemessenen Frist zur Übergabe des Fahrzeugs auffordern. Mit dieser Aufforderung gerät Electric Runner in Verzug. Die Rechte des Mieters werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften zum Verzug bestimmt.

7.2 Electric Runner ist nicht zur Übergabe des Fahrzeuges verpflichtet, wenn das Fahrzeug nicht durch den Lieferanten geliefert wird sowie die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat und mit dem Mieter ein besonderes Beschaffungsrisiko nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Mieter muss in diesem Fall sofort von Electric Runner informiert werden.

Electric Runner wird dem Mieter bereits geleistete Zahlungen innerhalb einer angemessenen Frist erstatten.

7.3 Das Fahrzeug wird von Electric Runner an den Mieter am Sitz des Logistikzentrums von Electric Runner (derzeit Fa. Hess Fahrzeuglogistik in Bad Hersfeld, Landecker Straße 4) nach Terminvereinbarung übergeben („Übergabe“), soweit in dem Mietvertrag kein anderer Ort vereinbart worden ist. Wünscht der Mieter die Übergabe an einem anderen Ort („Wunschadresse“) wird Electric Runner die Gebühren gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.

Das Fahrzeug hat sich bei Übergabe in vertragsgemäßem Zustand zu befinden. Hierzu gehört, dass das Fahrzeug außen und innen (einschließlich Kofferraum) gereinigt und frei von Geruchsbeeinträchtigungen ist. Die Mindestladung des Fahrzeuges beträgt 80%.

Bei Übergabe des Fahrzeugs erstellt Electric Runner ein Protokoll („Übergabeprotokoll“), in dem die Empfangsperson, der Übergabezeitpunkt, das übergebene Zubehör, die gesetzliche Sicherheitsausrüstung, der Ladezustand des Fahrzeugs, der allgemeine Zustand des Fahrzeugs sowie offensichtliche Schäden und Mängel am Fahrzeug zu vermerken sind. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.

7.4 Mit der Übergabe des Fahrzeuges beginnt die vereinbarte Laufzeit des Mietvertrages. Scheitert ein Übergabeversuch aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, trägt er die Kosten für einen erneuten Übergabeversuch. Electric Runner behält sich vor den Mietvertrag zu stornieren, sofern der Mieter nach einem weiteren Übergabeversuch das Fahrzeug nicht annimmt.

7.5 Bei Ende des Mietvertrags ist das Fahrzeug am Sitz des Logistikzentrums von Electric Runner (derzeit Fa. Hess Fahrzeuglogistik in Bad Hersfeld, Landecker Straße 4) nach Terminvereinbarung zurückzugeben, soweit in dem Mietvertrag kein anderer Ort oder keine bestimmte Zeit vereinbart worden ist („Rückgabe“). Electric Runner wird den Mieter vor Ablauf des Mietvertrages kontaktieren und den Ort der Rückgabe des Fahrzeuges vereinbaren, sofern dieser nicht bei Abschluss des Mietvertrages festgelegt wurde. Eine Rückgabe an der Wunschadresse des Mieters nach § 7.2 ist ausgeschlossen. Dem Mieter werden folgende Optionen angeboten:

  • Kostenfreie Rückgabe am Sitz des Logistikzentrums von Electric Runner (derzeit Fa. Hess Fahrzeuglogistik in Bad Hersfeld, Landecker Straße 4), oder
  • Kostenpflichtige Rückgabe gemäß der jeweils gültigen Preisliste an einem Standort von TÜV Süd

Das Fahrzeug hat sich bei der Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand zu befinden. Vorstehende Ziffer 7.3 Absatz 2 gilt insoweit entsprechend, es sei denn, die Parteien haben in dem Mietvertrag etwas anderes vereinbart (wie beispielsweise eine Reinigungspauschale). Veränderungen oder Verschlechterungen des Fahrzeugs, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Bei der Rückgabe wird dem Mieter die Rückgabe des Fahrzeugs in Textform bestätigt, dies beinhaltet unter anderem die Empfangsperson und den Übergabezeitpunkt („Empfangsbestätigung“). Nach der Übergabe erfolgt auf Kosten von Electric Runner unverzüglich eine sachverständige Begutachtung des Zustands des Fahrzeugs, die Vollständigkeit des Zubehörs und des Kilometerstandes und der Ladezustandes (in der Regel durch TÜV Süd). Das Ergebnis der Begutachtung wird von einem neutralen Gutachter in Textform festgehalten. Ergeben sich hieraus Ansprüche von Electric Runner gegen den Mieter, übersendet Electric Runner dem Mieter das Ergebnis der Begutachtung in Textform und eine Rechnung über ihre Forderungen gegen den Mieter. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang beim Mieter zur Zahlung fällig.

Der Mieter schuldet die Zahlung einer Vertragsstrafe

  • von EUR 69,00, wenn er das Fahrzeug ungereinigt oder mit Geruchsbeeinträchtigungen zurückgibt
    und
  • von EUR 39,00, wenn die Mindestladung bei Rückgabe unterschritten ist,

es sei denn, der Mieter hat den vertragswidrigen Zustand nicht zu vertreten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

Gibt der Mieter das Fahrzeug in einem stark verschmutzten Zustand zurück, der eine professionelle Fahrzeugaufbereitung des Fahrzeugs erfordert, schuldet der Mieter Electric Runner für die professionelle Fahrzeugaufbereitung einen pauschalisierten Schadensersatz von EUR 249,00; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

7.6 Gibt der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietvertrags nicht zurück, so kann Electric Runner für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen (§ 546a BGB).

7.7 Mit Verstreichen der für die Rückgabe bestimmten Zeit gemäß Ziffer 7.5 Absatz 1 kommt der Mieter in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Absatz 2 Fall 1 BGB), es sei denn, der Mieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Fahrzeugs in Verzug, ist Electric Runner berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters an seinem jeweiligen Standort abzuholen. In diesem Fall schuldet der Mieter Electric Runner für jeden für die Abholung gefahrenen Kilometer einen pauschalisierten Schadensersatz von EUR 1,00; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

7.8 Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrags nach Ablauf der Mietzeit ist ausgeschlossen, insbesondere nicht durch Fortsetzung des Gebrauchs gemäß § 545 BGB.

7.9 Electric Runner weist darauf hin, dass eine Verlängerung des Mietvertrages ausgeschlossen ist. Der Mieter muss hierzu ein neues Angebot über das Online-Buchungssystem abgeben. Eine Anmietung des gleichen Fahrzeuges kann nicht garantiert werden.

§8. Nutzungszweck, Nutzungsgebote und Nutzungsverbote

8.1 Das Fahrzeug darf nur von den Fahrtberechtigten und nur bei Vorliegen der Nutzungsberechtigung gemäß vorstehendem § 3 genutzt werden. Eine unberechtigte Nutzung im Sinne vorstehendem § 3.4 ist verboten („Verbot unberechtigter Nutzung“). Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist untersagt („Untervermietungsverbot“).

8.2 Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur zum Fahren im öffentlichen Straßenverkehr unter Beachtung der hierfür geltenden Regeln (insbesondere der StVO) zulässig („Legalitätsgebot“).

Es ist insbesondere und ausnahmslos untersagt,

    • das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender, betäubender, bewusstseinsverändernder oder sonst die Fahrtauglichkeit negativ beeinträchtigender Drogen, Medikamente oder sonstiger Mittel zu nutzen oder
    • mit dem Fahrzeug sonstige Straftaten zu begehen.

8.3. Das Fahrzeug darf ausschließlich in Ländern der Europäischen Union und in der Schweiz (zusammen: „Vertragsgebiet“) genutzt werden. Eine Nutzung außerhalb des Vertragsgebiets ist verboten („Verbotene Auslandsnutzung“).

8.4 Die Nutzung des Track-Modes und des Drift Modes ist nicht gestattet („Track & Drift-Verbot“).

8.5 Das Fahrzeug darf nicht für die nachfolgenden Zwecke genutzt werden („Zweckentfremdungsverbot“):

    • Teilnahme an Autorennen oder vergleichbaren Fahrten;
    • Fahrten im Gelände;
    • unberechtigtes Parken auf Privatgrundstücken;
    • Beförderung von Gefahrgütern im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB;
    • Fahrsicherheitstraining;
    • Fahrschulübungen;
    • Personenbeförderung gegen Entgelt.

8.6 An dem Fahrzeug dürfen weder technische noch optische Veränderungen vorgenommen werden („Veränderungsverbot“). Es ist insbesondere nicht gestattet, auf dem Fahrzeug befindliche Werbeelemente zu entfernen.

8.7 Das Fahrzeug ist pfleglich und schonend sowie mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln („Rücksichtnahmegebot“). Das Rücksichtnahmegebot gebietet insbesondere:

    • Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten („Rauchverbot“).
    • Das Fahrzeug ist in regelmäßigen Abständen zu lüften und fachgerecht zu reinigen.
    • Im Fahrzeug darf keine abfärbende oder mit scharfkantigen Elementen versehene Kleidung getragen werden.
    • Bei der Nutzung ist die Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten. Insbesondere ist der Reifendruck regelmäßig zu prüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren.

8.8 Verstöße gegen ein Nutzungsgebot oder Nutzungsverbot werden nach Maßgabe des nachfolgenden § 9 mit einer Vertragsstrafe geahndet.

§9. Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Nutzungsgebot oder -verbot, Mehrfachverstoß, Ausschluss bei schuldlosem Verstoß

9.1 Der Mieter schuldet Electric Runner die Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 500,00 je Verstoß, wenn

  • gegen das Verbot unberechtigter Nutzung oder das Verbot der Untervermietung gemäß vorstehendem § 8.1 verstoßen wird,
  • das Fahrzeug entgegen vorstehendem § 8.2 Absatz 2 Punkt 1 (Fahruntauglichkeit) oder
    § 8.2 Absatz 2 Punkt 2 (Begehung einer Straftat) genutzt wird
    oder wenn
  • eine verbotene Auslandsnutzung gemäß vorstehendem § 8.3 vorliegt.

9.2 Der Mieter schuldet Electric Runner die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 200,00 je Verstoß, wenn

  • gegen das Track- & Drift-Verbot gemäß vorstehendem § 8.4 verstoßen wird,
  • gegen das Rauchverbot verstoßen wird,
    oder wenn
  • gegen das Zweckentfremdungsverbot gemäß vorstehendem § 8.5 verstoßen wird.

9.3 Der Mieter schuldet Electric Runner die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00 je Verstoß, wenn

    • gegen das Veränderungsverbot gemäß vorstehendem § 8.6 verstoßen wird

oder wenn

    • gegen das Rücksichtnahmegebot gemäß vorstehendem § 8.7 verstoßen wird, es sei denn, es handelt sich um einen Verstoß gegen das Rauchverbot.

9.4 Werden durch eine Handlung mehrere Verstöße (Mehrfachverstoß) begangen, schuldet der Mieter die jeweiligen Vertragsstrafen nebeneinander.

9.5 Eine Vertragsstrafe gemäß vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.4 ist nicht geschuldet, wenn der Mieter oder der nach § 3 berechtigte Fahrer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

Bei Verstößen durch Dritte, die das Fahrzeug unberechtigt im Sinne vorstehender Ziffer 3.4 oder unter Verstoß gegen das Untermietverbot nutzen, ist die Vertragsstrafe von dem Mieter auch dann geschuldet, wenn der Dritte den Verstoß nicht, der Mieter aber die unberechtigte Nutzung bzw. verbotswidrige Untervermietung zu vertreten hat.

9.6 Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen.

§10. Pflichten bei Mängeln, Schadensereignissen und Reparaturen

10.1 Der Mieter hat das Fahrzeug regelmäßig auf Mängel und Schäden untersuchen. Stellt der Mieter einen Mangel des Fahrzeugs oder einen Schaden am Fahrzeug fest, muss der Mieter Electric Runner unverzüglich nach Kenntniserlangung benachrichtigen.

10.2 Wird das Fahrzeug zerstört oder sonst beschädigt (insbesondere durch einen Unfall, mut- oder böswillige Handlungen, Zusammenstoß mit Wild, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Kurzschluss an der Verkabelung) oder entwendet (nachfolgend insgesamt: Schadensereignis), hat der Mieter das Schadensereignis Electric Runner unverzüglich in Textform über das Schadensformular unter www.electric-runner.de/schaden anzuzeigen (Anzeigepflicht).

Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, hat der Mieter dies Electric Runner unverzüglich in Textform mitzuteilen (Mitteilungspflicht). Dies gilt auch, wenn das Schadenereignis Electric Runner bereits angezeigt hat.

10.3 Der Mieter muss alles tun, was zur Aufklärung des Schadensereignisses erforderlich ist
(Aufklärungspflicht). Dazu gehört insbesondere:

10.3.1 Der Mieter darf den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen oder die dabei erforderliche Wartezeit zu beachten. Ist die erforderliche Wartezeit abgelaufen oder haben Sie sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt, müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen (Unfallfluchtnach § 142 StGB).

10.3.2 Der Mieter muss unverzüglich nach Kenntniserlangung für eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls bzw. sonstigen Schadensereignisses sorgen (Polizeiklausel).

10.3.3 Der Mieter muss Electric Runner unverzüglich in Textform einen wahrheitsgemäßen und vollständigen Bericht zu den Umständen des Schadensereignisses und zum Umfang des Schadens übermitteln (Unfallbericht). Im Unfallbericht müssen zwingend die vollständigen Namen und Adressen sämtlicher am Unfall Beteiligten und Zeugen festgehalten werden, soweit dem Mieter bekannt. Der Unfallbericht soll nach Möglichkeit eine Unfallskizze enthalten.

10.3.4 Zusätzlich zu dem Unfallbericht muss der Mieter Fragen von Electric Runner zu dem Schadensereignis und zum Umfang des Schadens wahrheitsgemäß und vollständig beantworten; auf Verlangen von Electric Runner hat die Beantwortung in Textform zu erfolgen.

10.3.5 Soweit dies dem Mieter billigerweise zumutbar ist, hat der Mieter von Electric Runner zu den Umständen des Schadensereignisses und dem Umfang des Schadens angeforderte Nachweise vorzulegen, für die weitere Aufklärung erforderliche Weisungen zu befolgen und Untersuchungen zu ermöglichen.

10.4 Der Mieter ist verpflichtet bei Eintritt eines Schadensereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen (Schadensminderungspflicht).

10.5 Dem Mieter ist es untersagt, gegenüber der Polizei, gegenüber anderen am Unfall Beteiligten oder sonstigen Dritten Schuldanerkenntnisse.

10.6 Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung von Electric Runner reparieren oder verwerten zu lassen (Zustimmungserfordernis).

10.7 Bei einem Ereignis, welches zu einer Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz führen könnte, treffend den Mieter gegenüber Electric Runner dieselben Pflichten gemäß vorstehenden Ziffer 10.2 bis 10.5.

10.8 Die vorstehenden Pflichten treffen den Mieter unmittelbar persönlich, wenn er das Fahrzeug bei Auftreten des Mangels oder Eintritt des Schadensereignisses selbst gefahren hat.

Ist das Fahrzeug bei Auftreten des Mangels oder Eintritt des Schadensereignisses von einem anderen Fahrtberechtigten gefahren worden, treffen den Fahrtberechtigten die Pflichten gemäß vorstehenden Ziffern 10.1 bis 10.7. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Fahrtberechtigte von seinen Pflichten Kenntnis hat, und den Fahrtberechtigten zu deren Erfüllung anzuhalten.

10.9 Electric Runner weist den Mieter darauf hin, dass eine Verletzung der Pflichten gemäß den vorstehenden Ziffern 10.1 bis 10.7 zu Nachteilen bei einem vereinbarten Versicherungsschutz führen kann (vgl. auch nachfolgende Ziffer 13.3).

§11.  Fahrzeugrückgabe und Ersatzfahrzeug während der Mietzeit, Fundsachen

11.1 Während der Dauer des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug auf Anweisung durch Electric Runner zurückzugeben, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind vor allem ein Rückruf durch den Hersteller des Fahrzeuges, erforderliche Service-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder das Erreichen einer bestimmten Haltedauer oder Laufleistung. Bei der Rückgabe erhält der Mieter für die restliche Dauer des Mietvertrages ein Ersatzfahrzeug.

Kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur Rückgabe nach vorheriger Fristsetzung durch den Vermieter nicht nach, kann Electric Runner den bestehenden Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz von dem Mieter verlangen.

11.2 Liegt ein wichtiger Grund im Sinne vorstehender Ziffer 11.1 vor, den der Mieter zu vertreten hat (insbesondere in Form einer vom Mieter verschuldeten Reparatur), hat der Mieter, sofern nicht anders vereinbart keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Ansprüche und sonstige Rechte von Electric Runner gegen den Mieter bleiben unberührt und vorbehalten.

11.3 Soweit nach Rückgabe des Mietfahrzeugs Gegenstände im Fahrzeug gefunden werden, benachrichtigt Electric Runner den Mieter hierüber unverzüglich in Textform unter den vom Mieter mitgeteilten Kontaktdaten. Der Mieter hat

  • innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung in Textform mitzuteilen, ob die Gegenstände ihm oder einem der sonstigen Fahrtberechtigten gehören, und
  • innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung zu veranlassen, dass die Gegenstände von dem Eigentümer auf eigene Kosten bei Electric Runner abgeholt werden.

Erfolgt innerhalb vorstehender Frist keine Mitteilung bzw. Abholung, werden Gegenstände, die persönliche Daten oder Finanzdaten enthalten, vernichtet und sonstige Gegenstände nach Ablauf von 6 Monaten nach Rückgabe entsorgt. Ansprüche des Mieters wegen Vernichtung oder Entsorgung sind ausgeschlossen.

§12. Höhere Gewalt

12.1 Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei daran hindert, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, wenn und soweit dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt und nicht vorhersehbar war.

Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Embargos, Sanktionen, Krieg und andere militärische Konflikte, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen (soweit diese nicht das Personal einer Partei betreffen) und Epidemien/Pandemien.

12.2 Eine von höherer Gewalt betroffene Partei ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit, sofern der Umstand der höheren Gewalt unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung der anderen Partei zugeht.

12.3 Das Recht jeder Partei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

§13. Haftung des Mieters für Schäden gegenüber Electric Runner, Freistellung

13.1 Die Haftung des Mieters für Schäden an dem Fahrzeug richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in dem Mietvertrag oder nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

13.2 Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch ihn oder den im Mietvertrag genannten, weiteren Fahrer, seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Mietgegenstand in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt, die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche von Electric Runner notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.

13.3 Besteht nach dem Mietvertrag für Schäden an dem Fahrzeug eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, haftet der Mieter gegenüber Electric Runner für während der Dauer des Mietvertrags entstandene Schäden an dem Fahrzeug verschuldensunabhängig grundsätzlich nur bis zur Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung, wobei die Selbstbeteiligung im Schadensfall zu bezahlen ist („Haftungsbegrenzung“). Die Selbstbeteiligung liegt im Schadenfall, sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart, bei EUR 1.000,00 je Schadenfall.

Von dieser Haftungsbegrenzung nicht umfasst sind Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Brems- Betriebs- und Bruchschäden durch Bedienungsfehler, rutschende Ladung, Verschalten, Überbeanspruchung des Fahrzeugs, Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen.

Hat der Mieter den Schaden nicht schuldhaft verursacht oder einfach fahrlässig herbeigeführt, ist die Haftung des Mieters gegenüber Electric Runner auf die Selbstbeteiligung je Schadenereignis begrenzt.

Hat der Mieter den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, haftet der Mieter gegenüber Electric Runner für den Schaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung je Schadensereignis voll und für den darüberhinausgehenden Schaden in einem Verhältnis, das der Schwere seines Verschuldens unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls entspricht (§ 81 Abs. 2 VVG analog). In gleichem Umfang haftet der Mieter, wenn der Mieter eine ihn treffende Pflicht grob fahrlässig verletzt hat (insbesondere die Meldepflicht oder eine sonstige Pflicht gemäß vorstehender Ziffer 10); die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter (vgl. §28 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz VVG). Abweichend von vorstehendem Satz 2 dieses Absatzes bleibt die Haftung des Mieters trotz Pflichtverletzung auf die Selbstbeteiligung begrenzt, soweit die Verletzung der Pflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers von Electric Runner ursächlich ist, es sei denn, der Mieter hat die Pflicht vorsätzlich verletzt (§ 28 Abs. 3 VVG analog).

Hat der Mieter den Schaden vorsätzlich herbeigeführt, haftet der Fahrer gegenüber Electric Runner auch für den über die Selbstbeteiligung hinaus gehenden Schaden unbegrenzt. Dasselbe gilt, wenn der Mieter eine ihn treffende Pflicht (insbesondere die Meldepflicht oder eine sonstige Pflicht gemäß vorstehender Ziffer 10) vorsätzlich verletzt; im Übrigen gilt vorstehender Absatz 3 dieser Ziffer 13.3 entsprechend.

Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung sowie den Ausnahmen hiervon gelten auch für Fahrer, denen der Mieter das Fahrzeug willentlich überlassen hat.

13.4 Der Mieter stellt Electric Runner von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, welche Behörden oder Dritte gegen Electric Runner wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und sonstigen Verkehrsverstößen durch den Mieter erheben. Dasselbe gilt bei Verkehrsverstößen durch andere Fahrtberechtigte oder nicht fahrberechtigte Personen, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt.

Für die Bearbeitung von Straf- oder Bußgeldverfahren gemäß vorstehendem Absatz 1 Satz 1 schuldet der Mieter Electric Runner einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 30,00 je Verfahren. Es ist dem Mieter überlassen, nachzuweisen, dass Electric Runner kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Electric Runner ist berechtigt, den Behörden im Zuge des Verfahrens Namen und Kontaktdaten von Mieter und sonstigen Fahrtberechtigten mitzuteilen.

§14. Versicherung

14.1 Bei vertragsgemäßer Nutzung des Fahrzeugs besteht Versicherungsschutz für den Mieter nach Maßgabe der Vereinbarungen des Mietvertrags. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

14.2 Für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich der Versicherungsschutz auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Versicherungssumme von 100 Mio. EUR. Bei Personenschäden ist diese auf 16 Mio. EUR je geschädigte Person begrenzt und bezieht sich nur auf Fahrer, die im Mietvertrag genannt sind.

14.3 Der Mieter oder ein sonstiger Fahrtberechtigter verpflichtet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Hierbei hat er, soweit zumutbar, Weisungen von Electric Runner zu befolgen sowie Weisungen einzuholen.

14.4 Electric Runner ist berechtigt gegen den Mieter bzw. sonstigen Fahrtberechtigten geltend gemachte Schadenersatzansprüche zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtmäßigen Ermessens abzugeben. Gleiches gilt für die Abwehr von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, insbesondere Feuerwehrkostenbescheiden, sowie zur Abgabe notwendiger Erklärungen nach öffentlichem Recht, die zur Regulierung des Schadensfalls erforderlich sind.

14.5 Wird gegen den Mieter ein Anspruch außergerichtlich geltend gemacht muss er dies Electric Runner unverzüglich anzeigen.

14.6 Wird gegen den Mieter ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht muss er dies Electric Runner unverzüglich anzeigen. Der Mieter muss die Führung des Rechtsstreits Electric Runner überlassen. Electric Runner ist dazu berechtigt hierzu einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem der Mieter Vollmacht zu erteilen hat sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen muss. Dies gilt auch bei einem Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz.

14.7 Das Fahrzeug darf ausschließlich in dem unter § 8.3 genannten Vertragsgebiet nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrtversicherung (insbesondere Vollkasko) kein Versicherungsschutz.

§15.  Vertragslaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung, Widerrufsrecht

15.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.

15.2 Eine ordentliche Kündigung des Vertrags während der Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

15.3 Das Recht beider Parteien, den Vertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund für Electric Runner liegt insbesondere vor, wenn

  • der Mieter mit der Miete eines Monats in Verzug ist und die Miete, gebuchte Zusatzleistungen oder Mehrkilometer nach drei Terminen nicht vom Kunden angegebenen Zahlungsmittel eingezogen werden konnten,
  • der Mieter oder ein sonstiger Fahrtberechtigter gegen den Nutzungszweck, ein Nutzungsgebot oder ein Nutzungsverbot gemäß vorstehendem § 8 verstößt,
  • der Mieter oder ein weiterer Fahrtberechtigter eine Straftat begangen hat oder hierzu verdächtigt wird,
  • der Mieter das Fahrzeug auf berechtigte Weisung von Electric Runner nicht herausgibt;
  • sich die Vermögensverhältnisses des Mieters nach Abschluss des Mietvertrags erheblich verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen, der Abschluss eines Mietvertrages deshalb nicht zustande gekommen wäre und noch kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters gestellt worden ist,
  • der Mieter oder ein sonstiger Fahrtberechtigter in sonstiger Weise schwerwiegend oder wiederholt trotz vorheriger Abmahnung gegen die AGB verstößt, insbesondere, indem das Fahrzeug durch Nichtberechtigte oder ohne Fahrerlaubnis genutzt wird,
  • der Mieter bei Vertragsabschluss Angaben getätigt hat, die nicht der Wahrheit entsprechen oder Tatsachen verschwiegen hat,
  • eine Fortsetzung des Mietvertrages nicht zumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn:
    • die Schadenssumme eine Höhe von EUR 4.500 übersteigt,
    • die Reparaturkosten bei Schadensfällen 10 % des Fahrzeuglistenpreises übersteigen, oder
    • der Mieter innerhalb der Vertragslaufzeit 2 oder mehr verschuldete Schadensereignisse herbeiführt

Kein Grund zur Kündigung aus wichtigem Grund durch den Mieter ist es, wenn er oder ein anderer Fahrtberechtigter die Fahrerlaubnis verliert oder einem Fahrverbot unterliegt.

15.4 Kündigt Electric Runner den Vertrag gemäß vorstehender Ziffer 15.3 aus wichtigem Grund, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

    • Der Mieter hat das Fahrzeug auf eigene Kosten am nächsten Werktag nach Zugang der Kündigung im Logistikzentrum von Electric Runner in Bad Hersfeld zurückzugeben.
    • Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht pünktlich zurück, schuldet der Mieter für jeden Tag nach Beendigung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete für das jeweilige Fahrzeug.
    • Hat der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens bis zum 3. Werktag nach Zugang der Kündigung zurückgegeben, ist Electric Runner berechtigt ein Transportunternehmen zu beauftragen und das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abzuholen.
    • Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die bereits geleistete Miete nicht erstattet wird.

Im Übrigen gilt vorstehender § 7.5-7.7 entsprechend.

15.5 Bestehen zwischen Electric Runner und dem Mieter mehrere Mietverträge und wird einer dieser Mietverträge durch Electric Runner außerordentlich fristlos gekündigt, können auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos gekündigt werden.

15.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

15.7 Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB steht dem Mieter gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht zu.

§16. Nutzung der App von Tesla, Inc

16.1 Für die Dauer des Mietvertrages erhält der Mieter auf Wunsch Zugriff auf das Fahrzeug über die App von Tesla, Inc (im Folgenden „Tesla App“ genannt). Hierfür muss der Mieter einen eigenen Account in der Tesla App einrichten und anschließend Electric Runner die entsprechende Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Electric Runner stellt dadurch dem Mieter den vollen Funktionsumfang und Nutzungserlebnis des Fahrzeuges zur Verfügung. Electric Runner haftet nicht für die Inhalte der Tesla App und weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass alle Reglungen und Vereinbarungen zur Nutzung der Tesla App zwischen ihm und Tesla, Inc getroffen werden.

16.2 Der Mieter kann zu jeder Zeit unter anderem den Standort des Fahrzeuges über die Tesla App einsehen. Sofern im Mietvertrag weitere Fahrer eingetragen sind, muss der Mieter diese hierzu informieren.

Electric Runner kann ebenfalls zu jeder Zeit unter anderem den Standort des Fahrzeuges über die Tesla App einsehen. Nähere Informationen hierzu können der Datenschutzvereinbarung entnommen werden.

16.3 In Folge der Nutzung des Fahrzeuges können verschiedene Daten / Informationen gespeichert werden: Navigationsdaten, Gerätenamen von Mobiltelefonen bei Kopplung mit dem Fahrzeug, Zugangsdaten zu den von Tesla, Inc. Zur Verfügung gestellten Streaming-Diensten, Videoaufzeichnungen der im Fahrzeug verbauten Kameras. Der Mieter ist für eine Löschung dieser Daten verantwortlich. Es wird auf die gesonderte Datenschutzvereinbarung hingewiesen.

§17. Nutzung der Dashcam und des Wächtermodus

17.1 Das Fahrzeug verfügt über mehrere Außenkameras, die Videoaufzeichnungen der Fahrzeugumgebung auf einem USB-Flash-Laufwerk speichern können. Funktionen, die diese Videoaufzeichnungen unterstützen, sind je nach Fahrzeugeinstellungen:

    • Die Dashcam (bestehend aus Front-, Seiten- und Heckkameras)
    • Der Wächter-Modus (bestehend aus Front-, Seiten- und Heckkameras)

17.2 Mieter und Fahrtberechtigte haben bei der Nutzung dieser beiden Fahrzeugfunktionen alle gesetzlichen Vorschriften für das Anfertigen von Bild- oder Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit zu beachten, insbesondere die datenschutz- und strafrechtlichen Bestimmungen. Diese Bestimmungen sehen bei Verstößen zum Teil Strafen und Bußgelder vor.

17.3 Electric Runner rät von der Nutzung von Dashcam und Wächter-Modus in der Öffentlichkeit ausdrücklich ab und übernimmt keine Verantwortung für hierdurch verursachte Schäden.

Der Mieter stellt Electric Runner von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten und Schäden frei, welche Behörden anlässlich oben genannter datenschutzrechtlicher Verstöße bei der Nutzung der Funktionen „Dashcam“ und/oder „Wächter-Modus“ gegen Electric Runner erheben. Electric Runner wird die jeweils zuständige Behörde oder sonstige Dritte über den für die Dauer des Mietvertrages eingetragenen Mieter informieren und an diesen entsprechende Bußgeldbescheide oder sonstige Schreiben weiterleiten. Der Mieter verpflichtet sich zu einer entsprechenden Mitwirkung und Aufklärung der oben genannten Sachverhalte.

§18. Sonstige Nebenpflichten des Mieters

18.1 Liegen Electric Runner konkrete Anhaltspunkte für einen unsachgemäßen Gebrauch des Mietfahrzeugs, insbesondere Beschädigungen, vor, hat der Kunde Electric Runner auf Verlangen zu ermöglichen, das Fahrzeug zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen. Hierzu hat der Mieter den Standort des Fahrzeugs mitzuteilen.

18.2 Liegen Electric Runner konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass das Fahrzeug von nicht fahrtberechtigten Personen genutzt wird oder ist dies zur Aufklärung von Verkehrsverstößen, insbesondere im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, erforderlich, hat der Mieter Electric Runner auf Verlangen Auskunft darüber zu geben, wer das Fahrzeug zu welchem Zeitpunkt geführt hat.

18.3 Der Mieter hat Electric Runner unaufgefordert und unverzüglich in Textform mitzuteilen:

    • eine Änderung seiner Daten (Name bzw. Firmenname, Adresse, Bankverbindung),
    • eine wesentliche Verschlechterung seiner Einkommensverhältnisse oder ähnliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, die geeignet sind, die Erbringung der Leistungspflichten des Mieters zu gefährden,
    • falls eine Zwangsvollstreckung in das Fahrzeug droht oder erfolgt.

§19. Vertragssprache, anwendbares Recht

19.1 Die Vertragssprache zwischen Electric Runner und dem Mieter ist deutsch.

19.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Ist der Mieter Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates anwendbar, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§20. Streitbeteiligung für Verbraucher

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Electric Runner nicht verpflichtet und nicht bereit.

§21. Gerichtsstand

Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden, das für den Unternehmenssitz zuständige Gericht.

§22. Änderungen der AGB

22.1 Electric Runner ist berechtigt, diese AGB während der Laufzeit des Mietvertrags mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt (wie insbesondere und die Änderung dem Mieter unter Berücksichtigung der Interessen Electric Runner auch sonst zumutbar ist. Electric Runner wird dem Mieter die geänderten AGB vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird Electric Runner dem Mieter eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, kein Widerspruch des Mieters, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Electric Runner wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.

22.2 Sonstige Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Eine dieses Schriftformerfordernis ändernde oder aufhebende Vereinbarung bedarf ebenfalls der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist ebenfalls durch E-Mail gewahrt.

Stand: April 2024

[1]Für Personen, gleich welchen natürlichen Geschlechts sie sind, wird nachfolgend generisch die männliche Form verwendet / In den nachfolgenden, genannten Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten